AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lektorat Berlin, Dr. Ulf Heuner

1. Vertragsabschluss

Der Vertrag über ein vom Auftragnehmer auszuführendes Lektorat oder Korrektorat kommt nach einer schriftlichen Auftragserteilung per Brief, Fax oder E-Mail durch den Auftraggeber zu Stande.

Ein Korrektorat umfasst die Überprüfung der Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik und formalen Einheitlichkeit. Die Korrekturen werden auf eine Art und Weise gekennzeichnet, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind.
Ein Lektorat umfasst die Überprüfung und Verbesserung von Stil,

Ausdruck sowie inhaltlicher Stimmigkeit und Stringenz. Die Verbesserungen werden entweder direkt in Textverarbeitungsprogrammen vorgenommen oder auf eine andere Art und Weise gekennzeichnet, die vorab mit dem Auftraggeber vereinbart wird.

2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Auftragserteilung

Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, bekannt geben, ebenso Sprachvarianten.

3. Honorare

Die Honorare für Korrektorate oder Lektorate werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer frei ausgehandelt. Der Auftragnehmer unterbreitet ein Angebot auf Stundenbasis bzw. Seitenbasis oder ein pauschales Angebot für den gesamten Auftrag, das dem Auftraggeber in schriftlicher Form vorgelegt und von diesem mit der Auftragserteilung akzeptiert wird. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise, auf die bei Rechnungsstellung die jeweils gültige Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) aufgeschlagen wird. Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, entspricht eine Seite dem Umfang von 30 Zeilen à 60 Anschläge, sie umfasst also insgesamt 1800 Anschläge inkl. Leerzeichen und Fußnoten.

4. Haftung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bearbeitung sorgfältig auszuführen. Eine 100-prozentige Fehlerfreiheit kann nicht garantiert werden. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, übernimmt er keine Haftung. Verbleiben nach erfolgter Bearbeitung durch den Auftragnehmer erhebliche Mängel, so hat der Auftraggeber den Mangel unter möglichst genauer Beschreibung innerhalb von 10 Tagen zu reklamieren. Er hat gleichzeitig einen angemessenen Zeitraum zur Mängelbeseitigung festzusetzen. Die Reklamationsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der bearbeitete Text an den Auftraggeber zurückgesandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist keine Reklamation, so gilt die Bearbeitung als anerkannt. Schlägt die Mängelbeseitigung innerhalb der Frist fehl, verliert der Auftragnehmer seine Vergütungsansprüche entsprechend der Bedeutung des Mangels zur Gesamtdienstleistung.
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Da stilistische Korrekturen stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors abhängen, verstehen sie sich immer als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird daher ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch fehlerhafte Bearbeitung bei dem Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Dritten. Insgesamt haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des für die Bearbeitung in Rechnung gestellten Betrages. Für Softwareschäden, die dem Auftraggeber durch den Gebrauch der von dem Auftragnehmer bearbeiteten Dateien und verwendeten Datenträger entstehen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die o. g. Haftungsbegrenzung gilt auch hier. Für Mängel, die durch elektronischen Datentransfer sowie unsachgemäße Nutzung von Dateien und Datenträgern durch den Auftraggeber entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.

5. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Es dürfen weder Inhalte noch Informationen über den Auftraggeber für eigene Zwecke genutzt werden. Darüber hinaus sichert der Auftragnehmer zu, keine Daten an Dritte weiterzugeben oder so zu deponieren, dass sie für Dritte ungehindert zugänglich werden könnten. Bei Kommunikation in elektronischer Form zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kann eine vollständige Vertraulichkeit jedoch nicht garantiert werden. Beispielsweise kann nicht ausgeschlossen werden, dass unbefugte Dritte auf übermittelte Texte in Netzwerken Zugriff nehmen. Hierfür übernimmt der Auftragnehmer ebenso keine Haftung wie für kriminellen Datendiebstahl durch Dritte. Im Übrigen ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur Sicherung der Rücksendung oder Rückübermittlung des Textes eine Sicherungskopie zu erstellen und diese bis zum Ablauf eventueller Ansprüche des Auftraggebers zu verwahren.

6. Dauer der Bearbeitung, Haftung bei Verzögerungen

Die Dauer der Bearbeitung sowie der Abgabetermin erfolgen nach Absprache. Kann der vereinbarte Abgabetermin nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informieren. Im Falle einer Überschreitung eines vereinbarten Termins hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird diese von dem Auftragnehmer nicht eingehalten, kann der Auftraggeber den geschlossenen Vertrag fristlos kündigen. Damit verliert der Auftragnehmer seine Vergütungsansprüche auf Leistungen, die nach Ablauf des vereinbarten Termins und der Nachfrist erbracht wurden.

7. Rechnungsstellung und Fälligkeit der Zahlung

Der Auftragnehmer berechnet das Honorar für die Bearbeitung unverzüglich nach Fertigstellung der Bearbeitung, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und lässt die Rechnung dem Auftraggeber zukommen. Vorauszahlungen werden in der Abschlussrechnung mit verrechnet. Bei umfangreicheren bzw. langfristigen Aufträgen können Zwischenrechnungen gestellt werden. Die Rechnung wird fällig mit Zustellung und ist zahlbar zu dem in der Rechnung angegebenen Datum.